Verwalten mit Herz

-  Für ein konstruktives, lösungsorientiertes Miteinander 

Weislein & Brauner GesmbH – Allgemeine Hausverwaltung

in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

Unsere Hausverwaltung erledigt sämtliche Verwaltungsaufgaben gemäß §28 WEG sowie die außerordentliche Verwaltung Ihres Objekts gemäß §29 WE, wobei wir gerne auch spezifische Kundenwünsche berücksichtigen. 

Unsere Verwaltungstätigkeit

Laut §28 WEG ist der Hausverwalter dazu verpflichtet, aus Basis des vorhandenen Budgets einen Einnahmen- und Ausgabenplan für jedes Kalenderjahr zu erstellen und am Jahresende eine transparente Abrechnung vorzulegen.

Ebenso haben wir als Hausverwalter allen Wohnungseigentümern einen Vermögensbericht zu übermitteln, der einen Überblick über das Gemeinschaftsvermögen inklusive Rücklagen beinhaltet und den Ist-Zustand der finanziellen Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft darstellt.

Zusätzlich übernehmen wir alle außerordentlichen Verwaltungstätigkeiten gemäß §29 WE, wenn z. B. Veränderungen der allgemeinen Teile der Liegenschaft (Lifteinbau, Schaffung eines Autoabstellplatzes…) vorgenommen werden sollen. In jeder Phase unserer Arbeit legen wir größten Wert auf den Austausch und direkten Kontakt zum Eigentümer. 

Beratungstermin bei Ihrer Allgemeinen Hausverwaltung vereinbaren

Kontaktieren Sie die Weislein & Brauner GesmbH für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren! Wir kümmern uns mit Herz und Hirn um Ihre Immobilie.

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